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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DEDESIGNS Inhaber Wolfram Degler
Präambel
Es gelten bereits bei Angebotserstellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Leistung und folgendes, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sind in Schriftform festzuhalten und erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung ihre Gültigkeit. Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, sei denn diese sind durch uns schriftlich bestätigt.
Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in folgenden AGB genannt, abgeschlossenen Verträge, betreffen sämtliche Verträge zwischen Käufer, auch Kunde genannt und der Firma DEDESIGNS. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Angebot und Annahme/ Vertragsabschluss
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet. Ein Vertragsabschluss kommt mit Auftragsbestätigung durch DEDESIGNS zustande.
Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Mitteilungen:
(a) Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Wege übermittelten, Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Musterteile:
Mustergrößensätze werden für 2 Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn nach Ablauf dieser Zeit diese nicht wieder zurückgeschickt werden, stellt die Firma DEDESIGNS diese in Rechnung.
 Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der Firma DEDESIGNS ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma DEDESIGNS zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt. Verpackung und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis in vollem Umfang im Vorab per Vorkasse zu bezahlen oder per elektronischen Zahlungssystemen (EC-Karte, Vorabüberweisung, etc.). Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei der Zahlung hat der Kunde zwingend die dazugehörige Rechnungsnummer oder Auftragsnummer anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kommen wir bis zur Bekanntgabe der Rechnungsnummer oder Auftragsnummer durch den Kunden nicht in Verzug.
Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel überschritten ist.
Lieferung und Versand
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind sowie das Stickmuster freigegeben ist. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Ereignisse höherer Gewalt, sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein vorsätzliches Verschulden der Firma DEDESIGNS zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.
Mit Übergabe der Waren an das Lieferantenunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat die Firma DEDESIGNS ihre Leistungspflicht erbracht.
Für jedes national verschickte versicherte Paket berechnen bis 5kg 7,95 Euro inkl. MwSt., bis 10Kg 9,95 Euro inkl. MwSt., bis 20kg 13,95 Euro inkl. MwSt., bis 31,5kg 16,95 Euro inkl. MwSt. Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet. Versandkostenfreie Lieferungen ab einem Auftragswert von 150,00 Euro netto bei gewerblichen Kunden, bzw. 150,00 Euro brutto bei Endverbraucher. Ausgenommen sind Lieferungen mit einer Spedition. Abweichende Regelungen können getroffen werden und müssen schriftlich fixiert werden (z.B. in eigens erstellten Katalogen oder Bestellübersichten).
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma DEDESIGNS gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma DEDESIGNS.
Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der Firma DEDESIGNS ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.
Widerrufsrecht
Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos nach eigenen Vorgaben bestickt bzw. bedruckt wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Artikel die mit Designvarianten nach Auswahl durch den Kunden/Auftraggeber veredelt werden, sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen.
Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Die Firma DEDESIGNS übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung der Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung und Dessins der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das innerhalb von 7 Tagen gegenüber der Firma DEDESIGNS mitzuteilen. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der Firma DEDESIGNS keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.
(4) Die Firma DEDESIGNS haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurde. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen auf den mitgelieferten Beipackzettel der Textilien entstehen, haftet die Firma DEDESIGNS genauso wenig, wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die Firma DEDESIGNS zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.
Haftung
(1) Die Firma DEDESIGNS haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Bestickung etc. auf Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbild Versatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt.
Datenerhebung, Datennutzung und Datenspeicherung
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & Promotionszwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Dieser Verwendung für Werbe – & Promotionszwecke, kann widersprochen werden.
Urheberrechte / Schutzrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Firma DEDESIGNS mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Firma DEDESIGNS von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma DEDESIGNS berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Korrekturabzug / Bilderfreigabe
Mit der Rückübertragung des dem Kunden zugesandten Korrekturabzuges in seiner letzten Version bzw. Rückübertragung und / oder Freigabe von entsprechenden Bildern erteilt der Kunde verbindlich den Auftrag, die Druck- oder Stickdaten für den entsprechenden Auftrag zu erstellen und zugleich den entsprechenden Druck- bzw. Stickereiauftrag auf Basis des jüngsten Korrekturabzuges bzw. der jüngsten dem Kunden übersandten Bilder durchzuführen. Korrekturabzüge bzw. Bilder sind nach der schriftlichen Freigabe durch den Kunden für diesen bindend. Sollten diese irgendwelche Fehler enthalten (z.B. Rechtschreibfehler bei Texten, etc.) liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Kunden und berechtigt den Kunden nicht zur Erhebung von Mängelrügen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz in irgendwelcher Form.
Auftragsstornierung/ Reduzierung des Auftrages nach Auftragsbestätigung – Folgen
Sollte der Kunde/ Auftraggeber im Nachhinein der Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurücktreten oder Teile des Auftrages reduzieren, wird der Kunde für den uns entgangen Auftragswert schadenersatzpflichtig. Dabei gilt folgendes.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise innerhalb 24 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 50% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise innerhalb 48 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 80% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise nach 48 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 100% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Insofern Zahlungen über den lt. Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrag geleistet worden, sind wir zur Erfüllung des Auftrages berechtigt. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Sollte der Kunde dennoch auf Nichterfüllung bestehen, bestehen wir auf 100% des Brutto-auftragswertes als Schadenersatz. Bei Expressbestellungen des Kunden/ Auftraggeber, die wir mit Auftragsbestätigung bestätigt haben, sind 100% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag fällig, falls der Kunde/ Auftraggeber den Auftrag voll oder teilweise storniert.
Die Auftragsstornierung, voll oder teilweise, muss schriftlich durch den Kunden/ Auftraggeber erfolgen.
Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Oranienburg.
Gerichtsstand ist Oranienburg, auch wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Online-Streitigkeiten
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zusätzliche spezielle Geschäftsbedingung
Diese Geschäftsbedingungen finden Ergänzung durch zusätzliche spezielle Geschäftsbedingungen für.
Zusätzliche spezielle Geschäftsbedingungen (AGB) DEDESIGNS Inhaber Wolfram Degler – Fahrzeugteil-/vollfolierung, Fahrzeugbeschriftung, Beschriftungen allgemein
Zusätzliche spezielle Geschäftsbedingungen (AGB) DEDESIGNS Inhaber Wolfram Degler – Textilveredelung mit Stickerei & Druck
Zusätzliche spezielle Geschäftsbedingungen (AGB) DEDESIGNS Inhaber Wolfram Degler
Textilveredelung mit Stickerei & Druck
Präambel
Es gelten bereits bei Angebotserstellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Leistung und folgendes, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sind in Schriftform festzuhalten und erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung ihre Gültigkeit. Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, sei denn diese sind durch uns schriftlich bestätigt.
Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in folgenden AGB genannt, abgeschlossenen Verträge, betreffen sämtliche Verträge zwischen Käufer, auch Kunde genannt und der Firma DEDESIGNS. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Angebot und Annahme/ Vertragsabschluss
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet. Ein Vertragsabschluss kommt mit Auftragsbestätigung durch DEDESIGNS zustande.
Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Mitteilungen:
(a) Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Wege übermittelten, Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Musterteile:
Mustergrößensätze werden für 2 Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn nach Ablauf dieser Zeit diese nicht wieder zurückgeschickt werden, stellt die Firma DEDESIGNS diese in Rechnung.
Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der Firma DEDESIGNS ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma DEDESIGNS zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt. Verpackung und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis in vollem Umfang im Vorab per Vorkasse zu bezahlen oder per elektronischen Zahlungssystemen (EC-Karte, Vorabüberweisung, etc.). Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei der Zahlung hat der Kunde zwingend die dazugehörige Rechnungsnummer oder Auftragsnummer anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kommen wir bis zur Bekanntgabe der Rechnungsnummer oder Auftragsnummer durch den Kunden nicht in Verzug.
Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel überschritten ist.
Lieferung und Versand
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind sowie das Stickmuster freigegeben ist. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Ereignisse höherer Gewalt, sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein vorsätzliches Verschulden der Firma DEDESIGNS zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.
Mit Übergabe der Waren an das Lieferantenunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat die Firma DEDESIGNS ihre Leistungspflicht erbracht.
Für jedes national verschickte versicherte Paket berechnen bis 5kg 7,95 Euro inkl. MwSt., bis 10Kg 9,95 Euro inkl. MwSt., bis 20kg 13,95 Euro inkl. MwSt., bis 31,5kg 16,95 Euro inkl. MwSt. Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet. Versandkostenfreie Lieferungen ab einem Auftragswert von 150,00 Euro netto bei gewerblichen Kunden, bzw. 150,00 Euro brutto bei Endverbraucher. Ausgenommen sind Lieferungen mit einer Spedition. Abweichende Regelungen können getroffen werden und müssen schriftlich fixiert werden (z.B. in eigens erstellten Katalogen oder Bestellübersichten).
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma DEDESIGNS gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma DEDESIGNS.
Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der Firma DEDESIGNS ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.
Widerrufsrecht
Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos nach eigenen Vorgaben bestickt bzw. bedruckt wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Artikel die mit Designvarianten nach Auswahl durch den Kunden/Auftraggeber veredelt werden, sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen.
Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Die Firma DEDESIGNS übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung der Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung und Designs der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern. Für vom Kunden/Auftraggeber gelieferte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Auf gebrauchte/getragene Waren wird keine Gewährleistung übernommen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das innerhalb von 7 Tagen gegenüber der Firma DEDESIGNS mitzuteilen. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der Firma DEDESIGNS keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.
(4) Die Firma DEDESIGNS haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurde. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen auf den mitgelieferten Beipackzettel der Textilien entstehen, haftet die Firma DEDESIGNS genauso wenig, wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die Firma DEDESIGNS zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.
Haftung
(1) Die Firma DEDESIGNS haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Bestickung etc. auf Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbild Versatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt.
Stickdesigns/ Druckdesigns
Die Stickdatenprogramme, die für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung und somit Eigentum und können nur dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen Kosten der Erstellung für den Auftraggeber, werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Firma DEDESIGNS. Gleiches gilt für erstellte, angepasste und oder zusammengefügte Druckdesigns mit Bild, Grafikelementen und Text. Es wird dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht eingeräumt. Das Urheberrecht verbleibt bei Firma DEDESIGNS.
Datenerhebung, Datennutzung und Datenspeicherung
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & Promotionszwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Dieser Verwendung für Werbe – & Promotionszwecke, kann widersprochen werden.
Urheberrechte / Schutzrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Firma DEDESIGNS mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Firma DEDESIGNS von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma DEDESIGNS berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Korrekturabzug / Bilderfreigabe
Mit der Rückübertragung des dem Kunden zugesandten Korrekturabzuges in seiner letzten Version bzw. Rückübertragung und / oder Freigabe von entsprechenden Bildern erteilt der Kunde verbindlich den Auftrag, die Druck- oder Stickdaten für den entsprechenden Auftrag zu erstellen und zugleich den entsprechenden Druck- bzw. Stickereiauftrag auf Basis des jüngsten Korrekturabzuges bzw. der jüngsten dem Kunden übersandten Bilder durchzuführen. Korrekturabzüge bzw. Bilder sind nach der schriftlichen Freigabe durch den Kunden für diesen bindend. Sollten diese Fehler enthalten (z.B. Rechtschreibfehler bei Texten, etc.) liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Kunden und berechtigt den Kunden nicht zur Erhebung von Mängelrügen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz in irgendwelcher Form.
Auftragsstornierung/ Reduzierung des Auftrages nach Auftragsbestätigung – Folgen
Sollte der Kunde/ Auftraggeber im Nachhinein der Auftragsbestätigung, vom Vertrag zurücktreten oder Teile des Auftrages reduzieren, wird der Kunde für den uns entgangen Auftragswert schadenersatzpflichtig. Dabei gilt folgendes.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise innerhalb 24 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 50% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise innerhalb 48 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 80% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Auftragsstornierung vollständig oder teilweise nach 48 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung: 100% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag.
Insofern Zahlungen über den lt. Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrag geleistet worden, sind wir zur Erfüllung des Auftrages berechtigt. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Sollte der Kunde dennoch auf Nichterfüllung bestehen, bestehen wir auf 100% des Brutto-auftragswertes als Schadenersatz. Bei Expressbestellungen des Kunden/ Auftraggeber, die wir mit Auftragsbestätigung bestätigt haben, sind 100% des entgangen Bruttoauftragswertes als Stornobetrag fällig, falls der Kunde/ Auftraggeber den Auftrag voll oder teilweise storniert.
Die Auftragsstornierung, voll oder teilweise, muss schriftlich durch den Kunden/ Auftraggeber erfolgen.
Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Oranienburg.
Gerichtsstand ist Oranienburg, auch wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Online-Streitigkeiten
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Zusätzliche spezielle Geschäftsbedingungen (AGB) DEDESIGNS Inhaber Wolfram Degler
Fahrzeugteil-/vollfolierung, Fahrzeugbeschriftung, Beschriftungen allgemein, Folierung sonstiges
Präambel
Es gelten bereits bei Angebotserstellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Leistung und folgendes, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sind in Schriftform festzuhalten und erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung ihre Gültigkeit. Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Einkaufs-bedingungen werden nicht anerkannt, sei denn diese sind durch uns schriftlich bestätigt.
Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen des Käufers, auch Kunde genannt. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
Angebot und Annahme/ Vertragsabschluss
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet. Ein Vertragsabschluss kommt mit Auftragsbestätigung durch DEDESIGNS zustande.
Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
Mitteilungen:
(a) Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt, im Privatkundenbereich sofort bar oder Zahlung per elektronischen Zahlungssystemen (EC-Karte, etc.). Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung oder per Scheck gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von DEDESIGNS als erfolgt. Bei einem Auftragswert über 1.000,00 Euro ist mit Bereitstellung des Fahrzeugs oder dergleichen eine Vorkasse in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu zahlen. Bleiben Zahlungen ganz oder teilweise aus, hat DEDESIGNS das Recht, dem Auftraggeber 20 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist DEDESIGNS unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist DEDESIGNS auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung gegen Forderungen von DEDESIGNS ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von DEDESIGNS an Dritte zu übertragen.
Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Käufer stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite/ Facebook und oder anderen Social-Mediaplattformen. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
5.1 Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer 2-dimensionale Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung/ Beschriftung. Bei der Übertragung dieses 2-dimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche 3-dimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc. kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, einen Reklamationsgrund stellt dies nicht dar! Alle Entwürfe sind Eigentum der Firma DEDESIGNS Inh. Wolfram Degler unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergereicht und oder verwendet werden.
Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug oder dergleichen dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 5 und 7 Tagen. Andere Absprachen sind möglich und werden schriftlich festgehalten.
Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug oder dergleichen gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug oder dergleichen vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeuges an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt. Andere Leistungsort können gegebenenfalls alternativ vereinbart werden. An-/Abfahrtskosten werden in Rechnung gestellt.
Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll-/teilfolierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeuges. In Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/ Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren/Wachsen und Nanobeschichtungen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen/ Nanobeschichtungen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste (insbesondere bei Verklebung von Sonnenschutzfolien [Rückstände alter Folien etc.]) u. a. sind vom Kunden zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten nach vorheriger Absprache durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 64,-€/Std. zzgl. MwSt. Andernfalls wird auf Flächen foliert, wie angeliefert. Eine Entfettung der Flächen wird von uns vor der Folierung übernommen.
Haltbarkeit der Folierung/ Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes, auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs-und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. In Einzelfällen ist bei einer Folienentfernung, insbesondere an nachlackierten Stellen und Stellen mit Smart-Repair eine Lackablösung möglich. Darauf haben wir keinen Einfluss und stellt keinen Reklamations- oder Regressanspruch dar. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
Folien mit Struktur
Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten, die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können beschädigt werden und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber.
Falten und Überlappungen bei der Folierung
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden. Ist aber, wie bereits erwähnt, einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.
Staub/Luftbläschen
Weiter ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie ist es jedoch so, dass diese innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Verklebung nicht mehr sichtbar sind, sie verschwinden in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” diese diffundieren nach ca. vier Wochen vollständig. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett-und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und sind kein Grund zur Reklamation. Wir richten uns hierbei an die Grundsätze der GEWA.
Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten/ Betrachtungsabstand
Durch erforderliche Montage– Demontagearbeiten durch den Einbau von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch erfassten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie manchmal schwierig und erfordert dann die Hinzuziehung von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt und die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten, um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist, kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund. Generell besteht kein Anspruch auf eine Mindestumlegung der Folierung um Kanten. Türinnenseiten, Holme und Scharniere werden nicht foliert, seidenn, es ist etwas anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung benannt. Die Folierung erfolgt auf den aus mindestens einem Meter Betrachtungsabstand – stehende Körperposition – sichtbaren Flächen von außen.
Nachbesserungen / Gewährleistung
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel-sofort- anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu erfolgen. Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden, die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten ALLEN Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
Gewährleistungsrechte und Haftung
Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Auf Folien 3-10 Jahre je nach Hersteller.
Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt DEDESIGNS keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemühen wir uns innerhalb von angemessener Zeit den Auftrag auszuführen. In solchen Fällen haftet DEDESIGNS nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so ist DEDESIGNS berechtigt, ohne besonderen Nachweis, die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 35% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.
Datenerhebung, Datennutzung und Datenspeicherung
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe – & Promotionszwecken an, dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Oranienburg.
Gerichtsstand ist Oranienburg, auch wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Online-Streitigkeiten
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Stand 12-2021